Rumänien
- Länge von Sportfahrzeugen
1.1 Wie ist die Länge von Sportfahrzeugen in Ihrem Verantwortungsbereich definiert und beschreiben Sie das Messverfahren? | ||
Länge von 2,5 m bis 24 m gemäß Anordnung 534/2007. |
1.2 Wie lauten die Definitionen für Sportfahrzeuge auf Binnenschifffahrtsstraßen und auf Seeschifffahrtsstraßen in Ihrem Verantwortungsbereich? | ||
Sportfahrzeug – jedes Fahrzeug mit Motor- und/oder Segelantrieb mit einer gemäß den anwendbaren, harmonisierten Normen gemessenen Länge des Schiffskörpers von 2,5 m bis 24 m, das keine Güter befördert und ausschließlich für Sport- und Vergnügungszwecke genutzt wird. |
- Binnensportfahrzeuge mit weniger als 20 m Länge und mit einer Länge von 20 m oder mehr auf der Donau
2.1 Mit welchem Schiffszeugnis kann ein Binnensportfahrzeug auf der Donau geführt werden? | ||
keine Antwort |
2.2 Mit welchem Dokument darf ein im Ausland registriertes Binnensportfahrzeug auf der Donau verkehren? | ||
keine Antwort |
2.3 Wird ein Funkzeugnis gefordert? | ||
keine Antwort |
- Seesportfahrzeuge mit mehr als 20 m Länge aber nicht länger als 24 m auf der Donau
3.1 Mit welchem Zeugnis kann ein Seesportfahrzeug mit einer Länge zwischen 20‑24 m auf der Donau geführt werden? | ||
International Certificate for Operators of Pleasure Craft, Klasse C |
3.2 Mit welchem Dokument darf ein im Ausland registriertes Seesportfahrzeug mit einer Länge zwischen 20-24 m auf der Donau verkehren? | ||
Wirtschaftskommission für Europa, International Certificate for Operators of Pleasure Craft, Resolution Nr. 40 (ECE/TRANS/SC.3/147/Rev. 4) |
- Wird ein Schiffszeugnis für die Inbetriebnahmen folgender Sportfahrzeuge benötigt?
· Ruderfahrzeuge und andere muskelbetriebene Kleinfahrzeuge (z.B. Kanus, KaJaks, Tretboote) | ||
Nein |
· Segelfahrzeuge | ||
Ja |
· Surfboards, Kite-Surfboards | ||
Nein |
· Elektrofahrzeuge | ||
Ja |
· Motorfahrzeuge mit Verbrennungskraftantrieb | ||
Ja |
· Wassermotorräder | ||
Ja |
· Seesportfahrzeuge mit mehr als 20 m Länge aber nicht länger als 24 m | ||
Ja |
- Sind Wiederholungsuntersuchungen für folgende Sportfahrzeuge erforderlich?
· Ruderfahrzeuge und andere muskelbetriebene Kleinfahrzeuge (z.B. Kanus, KaJaks, Tretboote) | ||
Nein |
· Segelfahrzeuge | ||
Ja |
· Surfboards, Kite-Surfboards | ||
Nein |
· Elektrofahrzeuge | ||
Ja |
· Motorfahrzeuge mit Verbrennungskraftantrieb | ||
Ja |
· Wassermotorräder | ||
Ja |
· Seesportfahrzeuge mit mehr als 20 m Länge aber nicht länger als 24 m | ||
Ja |
- Ist für folgende Fahrzeuge ein Schiffsführerzeugnis erforderlich?
· Ruderfahrzeuge und andere muskelbetriebene Kleinfahrzeuge (z.B. Kanus, KaJaks, Tretboote) | ||
Nein |
· Segelfahrzeuge | ||
Ja |
· Surfboards, Kite-Surfboards | ||
NEIN |
· Elektrofahrzeuge | ||
Ja |
· Motorfahrzeuge mit Verbrennungskraftantrieb | ||
Ja |
· Wassermotorräder | ||
Ja |
· Seesportfahrzeuge mit mehr als 20 m Länge aber nicht länger als 24 m | ||
Ja |
- Gibt es eine Einschränkung für den Gebrauch? (Ort, Zeit etc.)
· Ruderfahrzeuge und andere muskelbetriebene Kleinfahrzeuge (z.B. Kanus, KaJaks, Tretboote) | ||
Nein |
· Segelfahrzeuge | ||
Nein |
· Surfboards, Kite-Surfboards | ||
Nein |
· Elektrofahrzeuge | ||
Nein |
· Motorfahrzeuge mit Verbrennungskraftantrieb | ||
Nein |
· Wassermotorräder | ||
Nein |
· Seesportfahrzeuge mit mehr als 20 m Länge aber nicht länger als 24 m | ||
Nein |
- Welche internationalen Regelungen werden akzeptiert (UN, EU, DK…etc.)?
Resolution Nr. 40 (ECE/TRANS/SC.3/147/Rev. 4) |
- Gibt es für Sportfahrzeuge eine Flaggenführungspflicht?
keine Antwort |
- Müssen Sportfahrzeuge eine bestimmte Kennzeichnung haben?
keine Antwort |
- Besteht für Sportfahrzeuge eine Versicherungspflicht?
keine Antwort |
- Über welche Bootsausrüstung müssen Sportfahrzeuge verfügen?
keine Antwort |