Übersicht zu den Voraussetzungen für die Fahrt von Fahrzeugen mit einer Länge von weniger als 20 m auf nationalen Donaustreckenabschnitten in Bezug auf ihre Zulassung und die Schiffsführerzeugnisse Republik Österreich Republik Bulgarien Ungarn Bundesrepublik Deutschland Rumänien Republik Serbien Slowakische Republik