Sitzung der Arbeitsgruppe für Rechts- und Finanzangelegenheiten der Donaukommission
Die Sitzung der Arbeitsgruppe für Rechts- und Finanzangelegenheiten (AG JUR-FIN) der Donaukommission (DK) fand vom 7. – 8. November 2023 unter dem Vorsitz des Vertreters der Republik Moldau, Herrn Botschafter Oleg TULEA, im hybriden Format statt.
Die Delegationen von zehn Mitgliedstaaten der Donaukommission (Republik Österreich, Bundesrepublik Deutschland, Republik Bulgarien, Republik Kroatien, Ungarn, Republik Moldau, Rumänien, Republik Serbien, Slowakische Republik und die Ukraine) nahmen an der Sitzung teil.
Zu Beginn des Treffens hielten die Delegationen eine Schweigeminute zum Gedenken an Herrn Ciprian Popa ab, der von 2007 bis 2016 als Rechtsrat im Sekretariat der DK tätig war, und sprachen den rumänischen Kollegen, der Familie und den Angehörigen von Herrn Popa ihr Beileid aus.
Gemäß der üblichen Praxis nahm die AG JUR-FIN den Bericht des Generaldirektors des Sekretariats über die Erfüllung des Arbeitsplans der DK für das Jahr 2023 (Bereich Recht, Finanzen und Publikationen) zur Kenntnis und nahm den Entwurf des Arbeitsplans der DK für das kommende Jahr an. Im Jahr 2024 setzt die DK eine Reihe wichtiger Prioritäten in verschiedenen Bereichen ihrer Tätigkeit fort, wie z. B.: Unterstützung des Vorbereitungskomitees der DK-Mitgliedsstaaten in Bezug auf die Revision des Belgrader Übereinkommens von 1948, Umsetzung der Bestimmungen des Belgrader Übereinkommens im Einklang mit der EU-Gesetzgebung, Ausarbeitung eines Plans zur Geschlechtergleichstellung, Aktualisierung der Geschäftsordnung und Gewährleistung der einschlägigen jährlichen Publikationen sowie anderer Aktivitäten.
Die fortwährende Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine und die militärische Zerstörung ihrer Hafeninfrastruktur durch die russische Armee stellt eine offene Verletzung der Grundprinzipien des Völkerrechts und des Grundprinzips der freien Schifffahrt auf der Donau des Belgrader Übereinkommens von 1948 (Art. 1) dar. Die Delegationen erörterten die Reaktion auf diese rechtswidrigen Handlungen aus der Sicht des Völkerrechts. In diesem Zusammenhang wiesen sie auch auf die offizielle Position der Russischen Föderation hin, die sich seit 2022 weigert, ihren Jahresbeitrag zum Haushalt der DK zu leisten (was einen Verstoß gegen Art. 10 des Belgrader Übereinkommens darstellt). Diese Tatsache hat erhebliche negative Auswirkungen auf die Finanzangelegenheiten der Organisation und erfordert weitere konsolidierte Anstrengungen der Donauländer zur Anpassung der jährlichen Kosten der Organisation.
Intensiv diskutiert wurden auch strategische, rechtliche und praktische Fragen in Bezug auf die Grundprinzipien des Belgrader Übereinkommens über die Regelung der Schifffahrt auf der Donau (1948) sowie die internationale Zusammenarbeit: i) strategische Ausrichtungen der DK; ii) Wahl der neuen Leitung der DK; iii) Zugang zu den Häfen; iv) Zusammenarbeit mit der EU im Bereich der Gültigkeit von Schiffsdokumenten, Umsetzung der Zuwendungsvereinbarung Grant III zwischen der Donaukommission und der Europäischen Kommission sowie andere wichtige Projekte usw.
Im Jahr 2023 wird auch der 75. Jahrestag der Unterzeichnung des Belgrader Übereinkommens begangen. Außerdem wird die DK im Dezember ihre 100. Tagung abhalten. Diese beiden Ereignisse bieten den Vertretern der Donauländer eine gute Gelegenheit, über die effiziente Entwicklung unserer Organisation in der Zukunft nachzudenken.