Danube Commission – Donaukommission – Commission du Danube – Дунайская Комиссия
Treffen

Sitzung der Arbeitsgruppe für Rechts- und Finanzangelegenheiten der Donaukommission

Die Sitzung der Arbeitsgruppe für Rechts- und Finanzangelegenheiten (AG JUR-FIN) der Donaukommission (DK) fand vom 9. – 10. April 2025 unter dem Vorsitz des Vertreters Ungarns, Herrn Botschafter Gergő Kocsis, im hybriden Format statt.

Die Delegationen aller Donaustaaten der Donaukommission (Republik Österreich, Bundesrepublik Deutschland, Republik Bulgarien, Republik Kroatien, Ungarn, Republik Moldau, Rumänien, Republik Serbien, Slowakische Republik und die Ukraine) nahmen an der Sitzung teil.[1]

Die DK hat auf ihrer 102. Tagung einen Modernisierungsprozess eingeleitet, mit dem neue Aufgaben festgelegt und eine schrittweise Änderung der Sprachenregelung mit Englisch und Deutsch als einzigen Arbeitssprachen erreicht werden soll. In diesem Zusammenhang diskutierte die AG JUR-FIN den Entwurf der neuen Struktur des Sekretariats, die von den Mitgliedstaaten auf der nächsten Tagung genehmigt werden und ab dem 1. Juli 2026 in Kraft treten könnte.

Die AG JUR-FIN erörterte wie üblich wichtige rechtliche und finanzielle Fragen in Bezug auf die grundlegenden Prinzipien des Belgrader Übereinkommens, insbesondere: i) Zugangsbedingungen zu den Häfen an der Donau; ii) Entwurf der neuen Vorschriften über die Rechte und Pflichten des Personals ; iii) Gültigkeit der von Mitgliedstaaten der Donaukommission, die nicht Mitglieder der Europäischen Union sind, erteilten Schiffsdokumente; iv) Änderung der Geschäftsordnung und andere Fragen.

Die Delegationen analysierten den Fortschritt der Zusammenarbeit der DK mit internationalen Stakeholdern im Zusammenhang mit dem diskutierten Modernisierungsprozess sowie die ständige Bedrohung der freien Schifffahrt auf der Donau infolge der anhaltenden russischen Aggression gegen die Ukraine.

Die am 5. Februar 2025 unterzeichnete Absichtserklärung zwischen der Donaukommission und dem Weltverband für Wasserbasierte Verkehrsinfrastruktur (PIANC), die den Rahmen für die Aufnahme der offiziellen Zusammenarbeit zwischen beiden Organisationen bildet, wurde von der AG JUR-FIN mit Genugtuung zur Kenntnis genommen.

Ebenfalls erörtert wurde der Vorschlag der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR), das bestehende Rahmenwerk für die Kooperation zwischen der DK und der ZKR zu aktualisieren, um die Zusammenarbeit in neuen Bereichen von gemeinsamem Interesse zu erweitern und zu verstärken.

Die nächste Sitzung der AG JUR-FIN ist für Oktober 2025 geplant.

[1] Die Donaustaaten haben auf der 100. Tagung am 14. Dezember 2023 einen Beschluss (DK/TAG 100/11) angenommen, in dem die Russische Föderation mit Nachdruck aufgefordert wird, die Konsequenz aus ihren Angriffen zu ziehen und bis zum 29. Februar 2024 vom Belgrader Übereinkommen zurückzutreten, andernfalls würden sich die Donaustaaten ab dem 1. März 2024 gegenüber der Russischen Föderation nicht mehr an ihre Verpflichtungen aus dem Belgrader Übereinkommen gebunden fühlen. Dieser Beschluss trat am 1. März 2024 in Kraft.