Sitzung der Arbeitsgruppe für technische Angelegenheiten (10. – 11. April 2024)
Die gemäß Abschnitt C des Arbeitsplans der Donaukommission für den Zeitraum 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 (Dok. DK/TAG 100/6) einberufene Sitzung der Arbeitsgruppe für technische Angelegenheiten fand vom 10. – 11. April 2024 im hybriden Format statt.
Herr Igor Zaharia (Republik Moldau) wurde zum Vorsitzenden der Sitzung der Arbeitsgruppe, Frau Monica Patrichi (Rumänien) zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. An der Sitzung der Arbeitsgruppe nahmen Delegationen aus den Mitgliedstaaten der Donaukommission sowie Vertreter internationaler Organisationen, die Leitung, die Räte und die Experten des Sekretariats der DK teil.
In seiner Eröffnungsrede wies der Generaldirektor des Sekretariats, Herr Manfred Seitz, darauf hin, dass die Sitzung in einer sehr schwierigen Zeit in der Geschichte der Donaukommission stattfindet, in der infolge der russischen Aggression in der Ukraine Menschen sterben und Infrastrukturobjekte zerstört werden.
Dementsprechend haben sich die Ziele und Aufgaben der Donaukommission im Zusammenhang mit der aktuellen Situation der Donauschifffahrt wesentlich verändert.
Der Generaldirektor wies auf die Bedeutung des von den Donaustaaten angenommenen Beschlusses DK/TAG-XII Ao./3 der 12. außerordentlichen Tagung der Donaukommission vom 17. März 2022 hin, mit dem entschieden wurde, die Vertreter der Russischen Föderation von der Teilnahme an der Arbeit der Donaukommission auszuschließen, bis die territoriale Integrität und Souveränität der Ukraine wiederhergestellt ist.
Es wurde betont, dass die Donaukommission bei ihrer 100. Tagung am 14. Dezember 2023 festgestellt hat, dass die anhaltenden systematischen Angriffe der Russischen Föderation auf das Gebiet der unteren Donau fortwährend gegen grundlegende Prinzipien des Belgrader Übereinkommens verstoßen. Angesichts dieser erheblichen Verletzung des Belgrader Übereinkommens durch diesen Staat nahm die 100. Tagung den Beschluss DK/TAG 100/11 über die Unvereinbarkeit einer weiteren Mitgliedschaft der Russischen Föderation in der Donaukommission an, mit dem die Russische Föderation aufgefordert wird, die Konsequenz zu ziehen und bis zum 29. Februar 2024 vom Belgrader Übereinkommen zurückzutreten, anderenfalls fühlen sich die Donaustaaten ab dem 1. März 2024 gegenüber der Russischen Föderation nicht mehr an ihre Verpflichtungen aus dem Belgrader Übereinkommen gebunden.
Die Delegation der Ukraine dankte dem Generaldirektor des Sekretariats für die bedeutende Unterstützung, die die Donaukommission der Ukraine während der anhaltenden großangelegten Aggression Russlands gegen die Ukraine gewährt hat, und gab eine Erklärung ab, in der die Aktivitäten der staatlichen Organe der Ukraine zur Organisierung des Exports einheimischer Produkte des Agrarsektors sowie die Hauptprobleme bei der Arbeit des ukrainischen Donauclusters während der Zeit der fortwährenden systematischen massiven Luftangriffe der russischen Aggressoren auf die Infrastruktur der ukrainischen Häfen, einschließlich der hydrotechnischen Infrastruktur des Landes, der landwirtschaftlichen und zivilen Einrichtungen, dargestellt wurden.
Gemäß angenommener Tagesordnung erörterte die Arbeitsgruppe eine Reihe von Fragen in Bezug auf die wichtigsten Abschnitte.
Im Abschnitt Nautik lag der Schwerpunkt auf der Umsetzung der neuen, mit Beschluss der 99. Tagung der Donaukommission (Dok. DK/TAG 99/6) angenommenen Fassung der DFND-2023 in der Donauschifffahrt sowie der Aktualisierung der lokalen Schifffahrtsregeln auf der Donau und der strategischen Entwicklung der RIS-Systeme in der Donauschifffahrt. Die beruflichen Anforderungen an Besatzung und Personal von Binnenschiffen wurden separat, ausgehend vom Prozess der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/2397 in der Donauschifffahrt erörtert, einschließlich der Ergebnisse der Beteiligung des Sekretariats an einschlägigen Veranstaltungen auf gesamteuropäischer Ebene – die Arbeitsgruppen CESNI/QP und CESNI/TI und Foren für die Ausarbeitung von Mindestanforderungen für die Planung automatischer Bahnführungssysteme und zu Fragen der Cybersicherheit in der Binnenschifffahrt.
Im Abschnitt Technik, einschließlich Funkwesen wurde die Umsetzung des ES-TRIN-Standards in der Donauschifffahrt und die Beteiligung der Donaukommission an der Aktualisierung des Standards innerhalb der CESNI/PT-Arbeitsgruppe erörtert sowie die Begleitung bei der Umsetzung der neuen Fassung des Handbuchs für den Binnenschifffahrtsfunk.
Bei der Frage der Begleitung der Anwendung der neuen Fassung der Empfehlungen der DK zur Gefahrenabwehr in der Donauschifffahrt wurden die Vorschläge der Ukraine für deren Aktualisierung auf der Grundlage der aktuellen Situation auf der unteren Donau vorgestellt.
Große Aufmerksamkeit wurde der Modernisierung der Donauschifffahrtsflotte gemäß dem europäischen Konzept „Grüner Deal“ auf der Grundlage des vom Sekretariat vorgeschlagenen Entwurfs einer Roadmap (Fassung – März 2024) gewidmet, die mögliche Szenarien für die schrittweise Verringerung der Schadstoffemissionen, die Erreichung der Klimaneutralität im Rahmen der vorgeschlagenen Szenarien, den Übergang zu alternativen Kraftstoffen, neue energieeffiziente Antriebssysteme und die Ausbildung von Sachkundigen für die Arbeit gemäß dem „Öko-Navigations-Prinzip“ vorschlägt. Die Arbeitsgruppe unterstützte den vom Sekretariat vorgelegten Entwurf und schlug vor, ihn weiter zu aktualisieren.
Im Abschnitt Hydrotechnik und Hydrometeorologie wurden die Ergebnisse des Expertentreffens Hydrotechnik (29. Februar 2024), die Aktualisierung des Plans der großen Arbeiten zur Erreichung der empfohlenen Abmessungen der Fahrrinne, der hydrotechnischen und sonstigen Anlagen an der Donau, die Überarbeitung der TEN-V-Verordnung in Bezug auf den Ausbau der Binnenwasserstraßen, die Nutzung und Entwicklung der Datenbank der Donaukommission, die Teilnahme an internationalen Foren in Bezug auf die Auswirkungen des Klimawandels auf die Binnenschifffahrt sowie die Vorbereitung von speziellen Publikationen der DK zur Hydrologie der Wasserstraße Donau erörtert.
Im Abschnitt Betriebswirtschaft und Umweltschutz wurde die Beteiligung des Sekretariats der DK an der Gemeinsamen Expertentagung für die Verordnung über die Beförderung von gefährlichen Gütern (ADN) sowie die Begleitung bei der Umsetzung der neuen Fassung der Empfehlungen der DK zur Organisierung der Sammlung von Schiffsabfällen in der Donauschifffahrt und die Planung des nächsten Expertentreffens zu diesem Thema im Jahr 2025 erörtert. Es wurden Informationen über die Vorbereitung des 15. Gemeinsamen Treffens der drei Flusskommissionen: DK, IKSD und ISRBC für die Aktualisierung der Gemeinsamen Erklärung zu Leitsätzen über den Ausbau der Binnenschifffahrt und Umweltschutz im Donaueinzugsgebiet sowie die Beteiligung an verschiedenen Projekten für den Umweltschutz im Donaueinzugsgebiets vorgelegt. Die Arbeitsgruppe erörterte auch die Teilnahme an Projekten der grenzübergreifenden Zusammenarbeit: der TEN-V-Korridor Rhein-Donau, die Begleitung bei der Einführung der DAVID-Formulare in die Donauschifffahrt und der Umsetzung des elektronischen Plattform RIS COMEX. Eine Reihe von Fragen im Zusammenhang mit der Entwicklung des Güter- und Personenverkehrs, der Häfen und der Logistikdienste auf der Donau wurden untersucht. Als Ergebnis wurde der Arbeitsgruppe der Ergebnisberichts über das Expertentreffen für die Entwicklung der Häfen und des Hafenbetriebs (12. März 2024) vorgelegt.
Der Abschnitt Statistik und Wirtschaft konzentrierte sich auf die Erstellung der Arbeitsdokumente der DK zu Fragen der Wirtschaftsanalyse und Statistik der Donauschifffahrt. Das Sekretariat legte die Marktbeobachtung der Donauschifffahrt – Bilanz 2023 sowie eine Information über die Zusammenarbeit mit der ZKR in Bezug auf die Vorbereitung gemeinsamer Publikationen zur Marktbeobachtung der europäischen Binnenschifffahrt vor.
Im Abschnitt Zuwendungsvereinbarungen und Projekte wurden die Berichte über die Zuwendungsvereinbarungen GRANT II, GRANT III und Projekte, an denen die DK als Projektpartner teilnimmt – HORIZION EUROPE PLATINA4 – erörtert.