Treffen

Sitzung der Arbeitsgruppe für Rechts- und Finanzangelegenheiten der Donaukommission

Die Sitzung der Arbeitsgruppe für Rechts- und Finanzangelegenheiten (AG JUR-FIN) der Donaukommission (DK) fand vom 14. – 15. Mai 2024 unter dem Vorsitz des Vertreters der Ukraine, Herrn Oleksii Kondyk, im hybriden Format statt.

Die Delegationen aller Donaustaaten der Donaukommission (Republik Österreich, Bundesrepublik Deutschland, Republik Bulgarien, Republik Kroatien, Ungarn, Republik Moldau, Rumänien, Republik Serbien, Slowakische Republik und die Ukraine) nahmen an der Sitzung teil.

Die AG JUR-FIN stellte besorgt fest, dass die militärische Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine weiterhin schwerwiegende schädliche Auswirkungen auf die Donauschifffahrt hat und dabei die grundlegenden Prinzipien von Artikel 1 des Belgrader Übereinkommens über die Regelung der Schifffahrt auf der Donau (1948) verletzt. In diesem Zusammenhang nahmen die Donaustaaten auf der 100. Tagung der Donaukommission am 14. Dezember 2023 den Beschluss DK/TAG 100/11 an, in dem sie die Russische Föderation mit Nachdruck aufforderten, die Konsequenz aus ihren Angriffen zu ziehen und bis zum 29. Februar 2024 vom Belgrader Übereinkommen zurückzutreten, andernfalls würden sich die Donaustaaten ab dem 1. März 2024 gegenüber der Russischen Föderation nicht mehr an ihre Verpflichtungen aus dem Belgrader Übereinkommen gebunden fühlen. Dieser Beschluss trat am 1. März 2024 in Kraft.

Im Rahmen der Sitzung erörterten die Delegationen auch die Frage der aufgelaufenen Schulden, deren Zahlung die Russische Föderation verweigert hat (Jahresbeiträge für die Jahre 2022 und 2023) und die sich auf etwa 308.500 Euro belaufen. Gemäß Beschluss der Donaukommission (DK/TAG 100/13 vom 14. Dezember 2023) werden ab dem 1. März 2024 Verzugszinsen auf diese Schulden erhoben.

Die AG JUR-FIN erörterte verschieden wichtige rechtliche Fragen in Bezug auf die grundlegenden Prinzipien des Belgrader Übereinkommens i) Zugangsbedingungen zu den Häfen an der Donau; ii) Entwurf der neuen Vorschriften in Bezug auf die Tätigkeit einer Schlichtungskommission; iii) Gültigkeit der von Mitgliedstaaten der Donaukommission, die nicht Mitglieder der Europäischen Union sind, erteilten Schiffsdokumente; iv) Änderung der Geschäftsordnung und andere Fragen.

Die Donaukommission hat einen Modernisierungsprozess eingeleitet, der neue gemeinsame Ziele und Aufgaben für die Organisation und ihr Sekretariat ermitteln soll. In diesem Zusammenhang erörterte die AG JUR-FIN auch den Entwurf eines strategischen Dokuments für die nächsten 5 Jahre und nahm diesen an: der Plan zur Geschlechtergleichstellung 2025 – 2029 im Einklang mit den europäischen Standards und Konzepten für Personalpolitik. Das Dokument wird der 101. Tagung der DK im Juni 2024 zur Genehmigung vorgelegt.

Die Arbeitsgruppe erörterte und erstellte auch die erforderlichen Dokumente für die Abhaltung der für Juni 2024 geplanten Wahl der neuen Leitung der DK.